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Zeit für die HU

 Die Plakette ist fällig? Sie benötigen eine Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug? Wir sind Ihr Ansprechpartner für amtliche Untersuchungen. Wir prüfen mit hoher technischer Kompetenz auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen. Wir wollen, dass Sie Ihre Mobilität sicher und unbeschwert genießen können. Mit mehr Komfort, mehr Sicherheit und mehr Service. 


Google Bewertungen

Ich bin mit der TÜV Hauptuntersuchung sehr zufrieden. Professionelle Prüfung und schnelle Abwicklung.

Nette Mitarbeiter, guter Service. Nur zu empfehlen.
Ein Zubehörteil welches Tüv - Relevant war, habe ich direkt nebenan in der Meister-Werkstatt bekommen.
TOP!

Absolut empfehlenswert, sehr nette Mitarbeiter und ein super Service der einen bleibenden Eindruck hinterlassen hat. So stellt man sich eine kundenorientierte Prüfstelle vor. Klasse 👍

Hauptuntersuchung  gemäß §29 StVZO

Alle Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen müssen gemäß §29 StVZO in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. 

Die Hauptuntersuchung gewährleistet die Sicherheit Ihres Fahrzeugs und bestätigt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. 

Abgasuntersuchung  gemäß §47 StVZO

Die Abgasuntersuchung ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung und dient zur Überprüfung des Abgasverhaltens von Kraftfahrzeugen, die  gemäß §47 StVZO verpflichtend sind. Die Abgasuntersuchung ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Hauptuntersuchung.

Oldtimerbegutachtung gemäß §23 StVZO

Für alle Besitzer alter Schätze. Der erste Schritt zur Oldtimer-Zulassung. Lassen Sie Ihr Fahrzeug von uns prüfen und bewerten.

Technische Abnahmen gemäß §19.3 StVZO 

Lassen Sie Änderungen und Anbauten an Ihrem Fahrzeug von uns prüfen. Wir bestätigen Ihnen die ordnungsgemäße Änderung gemäß §19.3 StVZO.

Mängelkarte gemäß §5 FZV

Die Polizei kann eine Mängelkarte ausstellen, wenn eine Kontrolle durch die Beamten den Verdacht ergibt, dass das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO entspricht. Dem Eigentümer oder Halter kann eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt oder der Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen komplett untersagt werden. Nach Erhalt der Mängelkarte muss das Fahrzeug überprüft und die Mängel ggf. beseitigt werden.

BOKraft  §41, §42 

Taxen, Mietwagen und Kraftomnibusse, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, müssen im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft §41  untersucht werden.

Der § 42 der BOKraft regelt die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeuges. Der Unternehmer muss eine außerordentliche Hauptuntersuchung veranlassen. 


Unfall?

Sie hatten einen Verkehrsunfall und benötigen Hilfe zum weiteren Verlauf der Schadensabwicklung? Wir beraten gerne und erstellen Unfallgutachten für Sie. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung in der Beurteilung von Fahrzeugunfällen. Wir arbeiten professionell, zuverlässig und schnell, um Ihnen die gewünschten Ergebnisse rasch zu liefern.

Sie möchten mehr erfahren?

Besuchen Sie uns gerne zu unseren Öffnungszeiten vor Ort.
Wir freuen uns über Ihren Besuch!

Unser Standort in Gevelsberg

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